Freundeskreis: Zweck
Der Zweck des Freundeskreis ist der Satzung zu entnehmen - denn das ist offiziell. Unseren als gemeinnützig anerkannten
Förderverein (St.-Nr. 34/215/14242, Verz. Nr. I/I/1415) gibt es seit dem 29. August 2003.
Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist es, in engstem Einvernehmen mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Idensen-Mesmerode, zur Erhaltung des ausgezeichneten Denkmals mittelalterlicher Baukunst tatkräftig beizutragen.
2. Der Satzungszweck wird unter anderem durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Durch das immerwährende Bemühen gegenüber dem Werk, es in seiner Substanz und seinem immateriellen Sinn zu erhalten sowie unverfälscht zu schützen.
- Durch kulturelle Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie gezielte Ansprache von Einzelpersönlichkeiten und Firmen, Spendenbeiträge für diesen Zweck einzuwerben.
- Durch Zusammenarbeit mit allen, die sich dem romanischen Kunstwerk in Idensen verpflichtet fühlen.
3. Die erwirtschafteten Überschüsse aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Veranstaltungen sind zur Erhaltung und Pflege der Sigwardskirche – im Einvernehmen mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Idensen-Mesmerode und der Denkmalpflege – zu verwenden. Sie sollen dazu beitragen, die erforderlichen Konservierungsarbeiten, restauratorischen Maßnahmen und Bauinstandhaltungen zu unterstützen und voranzutreiben.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.